Absicherung

Berufsunfähigkeit

Alltagshektik, Stress und Leistungsdruck

Risiko: Berufsunfähigkeit
Alltagshektik, Stress und Leistungsdruck erhöhen Ihr Risiko: Krankheit, Unfall, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sind die Folge. Ist dann Ihre finanzielle Existenz gefährdet? Derzeit stehen in Deutschland ca. 36 Mio. gesetzlich Versicherten im Erwerbs-tätigenalter bereits etwa 2,2 Mio. Frührentner gegenüber. Fast jeder Dritte scheidet krankheits- oder unfallbedingt vorzeitig aus dem aktiven Berufsleben aus. Erhebliche Einkommensverluste sind die Folge.

 

Ursachen der Berufsunfähigkeit

Nur in ca. 13% der Leistungsfälle sind Unfallverletzungen die Ursache, in 87% der Fälle liegt eine Krankheit zugrunde. Eine Unfallversicherung allein reicht daher zur finanziellen Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft nicht aus.

Hier die Ursachen im Überblick:

32,5% Wirbelsäulen-/Gelenkerkrankungen (Rheuma)
15,6%      
Herz-/Kreislauferkrankungen
13,0%      
Unfallverletzungen
11,6%      
Nervenleiden
10,6%      
Krebs
4,0%      
Schlaganfall


Wie ist Berufsunfähigkeit genau definiert?

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge ärztlich nachgewiesener Krankheit, Körper-verletzung oder Kräfteverfalls, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Ihr Vorteil: TOP BU-Rating
Die Plan F Finanzdienstleistungen GmbH empfiehlt nur Gesellschaften mit Top-Ratings von:
MORGEN & MORGEN und Franke & Bornberg.

  • Wichtige Fakten für eine private Basisrente
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von 60 - 100% in Kombination mit einer Basisrente seit dem 01.01.2005 (Alterseinkünftegesetz).
  • Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente ist zum 01.01.2001 weggefallen; "Berufsunfähigkeitsschutz" besteht nur für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind.
  • Die Erwerbsminderungsrente leistet nicht in allen Fällen.
  • Generell bietet die Gesetzliche Rentenversicherung nur ein niedriges Leistungsniveau im Falle einer Erwerbsminderung.
  • Bei höherem Einkommen sind die Leistungen begrenzt, da die Beiträge maximal aus einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.100 EUR gezahlt werden (Beitragsbemessungsgrenze 2003).
  • Im Jahre 2000 erhielten rd. 1,9 Mio. Menschen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; bei 86,4% der Betroffenen betrug die Erwerbsminderungsrente weniger als 1.000 EUR.

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