Betriebliche Altersvorsorge
Direktzusage
Eine der ältesten Formen der Gehaltsumwandlung
Diese Form der Betrieblichen Altersvorsorge wird sehr oft nur bei Führungspersonal angewandt. Grundsätzlich erfolgt bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge eine Versorgungszusage mit Rückdeckungsversicherung als klassische Form der betrieblichen Altersversorgung.
Der Arbeitgeber sagt den Mitarbeitern, die hierfür in Frage kommen, unmittelbar eine Versorgung zu und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz. Die Finanzierung der zugesagten Leistungen erfolgt ganz oder teilweise durch eine Rückdeckungsversicherung, die das Unternehmen bei einer Versicherung abschließt. Eine Rückdeckung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Die nicht erfolgte Rückdeckung (auch in Teilen) ist unterhalb der Bilanz in Form der Position "nicht rückgedeckte Pensionsrückstellungen" anzugeben.
Im Versorgungsfall erhält das Unternehmen die Versicherungsleistung und finanziert hieraus planmäßig seine Versorgungsverpflichtung. Durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung übertragen Sie das Versorgungsrisiko ganz oder teilweise auf eine Versicherungs-gesellschaft. Als weiteres Sicherungsmittel zahlt der Arbeiteber Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
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