Absicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern
Die Beiträge der gesetzlichen Kassen werden prozentual vom Einkommen berechnet. Ein Vorteil vor allem bei geringen Einkünften und rückläufigem Einkommen, wie etwa im Alter. Wie bei der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der anfallenden Kosten.
Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind in der Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert. Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Mindestleistungen. Diese unterscheiden sich jedoch zum Teil deutlich in ihren Service- und Zusatzleistungen. Ein Vergleich lohnt sich.
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