Betriebliche Altersvorsorge

Pensionskasse

Aufbau Ihrer Altersversorung Schritt für Schritt

Der Arbeitgeber ermöglicht seinen Angestellten eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung über die Pensionskasse. Dabei wird ein Teil des Gehalts (Lohn) als Beitrag zum Aufbau der Versorgung umgewandelt. Es besteht die Möglichkeit, dieses sowohl arbeitnehmerfinanziert als auch arbeitgeberfinanziert zu gestalten bzw. umzusetzen.

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Einfache Einführung und wenig Verwaltungsarbeit
  • Keine Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein
  • Keine Belastung der Bilanz und Auslagerung des Versorgungsrisikos 
  • Mitarbeiterbindung bzw. Mitarbeitermotivation 
Mit der Zustimmung des Arbeitnehmers schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung für ihn ab. Der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass ein vom Arbeitnehmer bestimmter Teil seines Gehalts als Beitrag zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet wird.

Und so funktioniert es:

 

Pensionskasse

 

Merkmale:

  • Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber
  • der Mitarbeiter ist die versicherte Person
  • die Arbeitnehmer bzw. versorgungsberechtigte Hinterbliebene haben einen unwiderruflichen Anspruch auf die Versicherungsleistung ab Vertragsbeginn
  • bei vorzeitigem Ausscheiden kann der Versorgungsvertrag mit eigenen Beiträgen fortgeführt oder beitragsfrei gestellt werden

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