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Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen

von | 29.01.2018

„Ein Großteil des Geldes das viele Versicherte bereits abgeschrieben hatten, lässt sich zurückholen.“ Handelsblatt, 8. Juni 2017

Fakten:

  • Lebens- und Rentenversicherungen aus den Jahren von 1995 – 2007 weisen mehrheitlich fehlerhafte Widerufsbelehrungen auf.
  • Laut Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof können fehlerhafte Verträge vollständig rück abgewickelt werden.
  • Die Rückabwicklung gilt für laufende, gekündigte oder beitragsfrei gestellte Verträge.

Hintergrund:

Bislang hatten Verbraucher, die unzufrieden mit ihrer Lebens- oder Rentenversicherung waren, nur die Möglichkeit, diese zu kündigen – und mussten damit auf einen Großteil ihrer eingezahlten Beiträge verzichten. Das galt bislang – denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vollständig rückabgewickelt werden können: eine günstige Chance für alle Versicherten.

Ihr gutes Recht

In Deutschland enthalten unserer Einschätzung nach fast 70- 80 Prozent aller abgeschlossenen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in den Unterlagen oder Versicherungspolicen. Das betrifft insbesondere Verträge, die zwischen dem 1. Januar 1995 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. In mehreren Urteilen aus den Jahren 2013 bis 2015 haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Verträge zeitlich unbefristet widerrufen werden können.

Was bedeutet das für Sie?

Enthält Ihr Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, können Sie die komplette Rückabwicklung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung fordern. Hierbei haben Sie nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung aller von Ihnen eingezahlten Beiträge, sondern können darüber hinaus eine Nutzungsentschädigung geltend machen. Die Nutzungsentschädigung erhöht den sonst üblichen Rückkaufswert deutlich. Wir unterstützen Sie während der kompletten Rückabwicklung und sorgen dafür, dass Sie Ihre Nutzungsentschädigung zurückerhalten – selbst dann, wenn Ihnen Unterlagen fehlen oder Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

So machen Sie Ihren Vertrag zum Ertrag:

  1.  Sie fordern eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
    Wir überprüfen mit spezialisierten Juristen, ob Ihre Lebens- oder Rentenversicherung die Kriterien für einen Widerruf erfüllt. Sie erhalten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung und können anschließend entscheiden, ob sich ein Widerruf für Sie lohnt.
  2. Ihr Vertrag wird widerrufen.
    Gemeinsam mit Ihnen stellen wir alle notwendigen Dokumente zusammen. Erfahrene Rechtsanwälte fordern anschließend bei Ihrer Versicherung die Rückabwicklung Ihres Vertrags ein.

  3. Sie erhalten Ihren Mehrertrag ausgezahlt.
    Nach dem erfolgreichen Widerruf wird Ihnen Ihr Mehrertrag auf Ihr Konto überwiesen. Dieser setzt sich aus den von Ihnen eingezahlten Beiträgen und einer gut verzinsten Nutzungsentschädigung zusammen.

Ihr Risiko

Egal ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, oder nicht: Sie haben kein Kostenrisiko!
Wenn wir wie erwartet gewinnen, erhalten wir einen kleinen Teil des Gewinnes. Wenn wir verlieren, haben wir ganz einfach Pech gehabt.

Anwälte

Wir arbeiten nur mit den besten deutschen Anlegeranwälten zusammen, die bei den deutschen Gerichten seit Jahrzehnten für ihre Kompetenz und Seriosität bekannt sind.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie in dieser Zeit eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, denn Sie haben ein Recht auf Ihr Geld.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Tilmann Speck