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Kompetenzen › Vollmachten

Patienten­verfügung

Lebenserhaltende Massnahmen, Schmerz- Und Symptombehandlung, künstliche Ernährung, Organspende – Wer entscheidet über Ihre medizinische Versorgung und ärztliche Behandlung, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollten?

Ob ganz allmählich oder völlig unerwartet − durch einen Unfall oder eine Krankheit – jeder kann in einen Zustand der Entscheidungsunfähigkeit geraten, in dem man sich nicht mehr verständlich machen kann.Für diesen Fall sollten Sie mit einer Patientenverfügung vorgesorgt haben, damit Ihre Vorstellungen und Wünsche zu medizinischen Behandlungen festgeschrieben sind und dann auch verbindlich von den Ärzten befolgt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Patientenverfügung hinreichend konkret und rechtskonform formuliert ist.

Die Patientenverfügung richtet sich an die Ärzte und an Ihren bevollmächtigten Betreuer, damit diese Ihre verfassten Vorstellungen und Wünsche umsetzen. Während beispielsweise die Vorsorgevollmacht die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten regelt, bringen Sie in der Patientenverfügung Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich einer ärztlichen Behandlung zum Ausdruck.

Seit dem 01.09.2009 ist die Regelung der Patientenverfügung im Gesetz bindend verankert. Ist die Patientenverfügung schriftlich und rechtskonform verfasst, bleibt diese wirksam, bis diese von Ihnen geändert oder widerrufen wird. Ändern sich im Laufe der Zeit Ihre Vorstellungen und Wünsche, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten, können Sie die Patientenverfügung jederzeit abändern oder aber gänzlich widerrufen.

PLAN F und JURA DIRECT beauftragen für Sie kooperierende Rechtsanwaltskanzleien mit der eindeutig und rechtkonform formulierten Erstellung Ihrer Patientenverfügung und beraten Sie gerne hinsichtlich der Wünsche und Vorstellungen, die Sie in Ihre Patientenverfügung einfließen lassen können.Ihr Vorteil: Kostensicherheit und transparente Abläufe bei der Abwicklung aller Vollmachten!Das Ergebnis: Einfach ein gutes Gefühl!

Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.