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VORSORGE­VOLLMACHT

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Zukunft selbst gestalten − auch, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen zu treffen. Ein solcher Fall kann nicht nur in Folge hohen Alters, sondern auch durch Krankheit oder einen Unfall eintreten.Deshalb sollte jeder über eine Vorsorgevollmacht nachdenken. Denn dieses wichtige Thema betrifft wirklich jede Generation!

Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden, wenn Ihnen etwas zustößt. Wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können und Sie keine Vollmacht erteilt haben, wird das Amtsgericht für Sie einen rechtlichen Betreuer bestimmen – dies kann auch eine wildfremde Person sein!Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine gesetzliche Betreuung vermeiden und Ihr Recht auf Selbstbestimmung stärken, denn mit einer Vorsorgevollmacht dürfen Sie Ihre Vertrauensperson selbst auswählen, die bei möglichem Eintreten von Geschäfts- und / oder Einwilligungsunfähigkeit in Ihrem Namen entscheidet und handelt.

Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen, aber auch persönliche Wünsche können formuliert werden.

Empfehlenswert ist das Aufsetzen einer möglichst umfassenden Vorsorgevollmacht, wenn Sie verhindern möchten, dass es zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren kommt. Aus Beweisgründen ist auch dringend anzuraten, die Vorsorgevollmacht schriftlich auszustellen, weil es bei mündlich erteilten Vollmachten meistens zu dem Problem kommt, wie der Bevollmächtigte beweisen soll, dass er tatsächlich von Ihnen bevollmächtigt worden ist.

PLAN F unterstützt Sie – gemeinsam mit JURA DIRECT – bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht. Wir beraten Sie hinsichtlich der Wünsche und Vorstellungen, die Sie in Ihre Vorsorgevollmacht einfließen lassen können.

› Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen.