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Zahlen Rechtsschutzversicherungen die Erstellung von Vollmachten?

von | 20.05.2015

Die Erstellung von Vorsorgevollmachten wird von vielen deutschen Rechtschutzversicherern im Rahmen des Versicherungsschutzes übernommen. Zum Teil sogar ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung. Voraussetzungen: Die Vollmachten müssen über einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erstellt worden sein.
Unsere Vollmachten werden über deutsche  Rechtsanwälte erstellt und folgende Versicherer haben bereits Erstattungen an Kunden vorgenommen. Die Rechnung wird nach Erledigung der Vollmachten vom Kunden direkt bei der Versicherung eingereicht. Die Erstattung erfolgt auf das Bankkonto des Kunden.
Die Erwähnung des Versicherers bedeutet nicht gleichzeitig, dass alle Tarife dieses Unternehmens betroffen sind. Plan F klärt deshalb immer vorher die Leistungsübernahme.

  • ADVOCARD im Top Tarif Premium
  • DEURAG bis 500 € , im Familientarif auch für Angehörige über 18 je 500€.
  • Deutsche Rechtschutz Versicherung
  • Deutsche Rechtschutz Union München / Alte Leipziger TOP Star Tarif inkl. erweiterte Leistungen . Bei Familientarifen Zahlung nur für VN.
  • Württembergische W&W AG Tarifen ab ARB 2007
  • IDEAL ab Tarif 01.05.2014 bis 2.000 €. SB wird immer abgezogen.
  • HUK im Tarif Plus bis 250 €
  • Badische Versicherung – Tarif ProComfort



Welche Kosten entstehen üblicher Weise bei der Erstellung von Vollmachten:

  • Selbständige Rechtsanwälte
    Abrechnung nach Stundensatz. Preis: ca. 500 – 800 € pro Person
  • Notare
    Abrechnung nach Vermögen. Preis: ca. 500 – 1300 € pro Person
  • Plan F
    Preise pro Person
    Gesamtvollmacht: 249 € inkl. MwSt.
    Partnerpreis: 199 € inkl. MwSt.
    Sorgerechtsverfügung 89 € inkl. MwSt.
     

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: Tilmann.Speck@PlanF.de oder unter Tel. 0711-722077-0

Ihr Tilmann Speck, Mai 2015