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In einer einzigen Sekunde kann sich das Leben komplett verändern

von | 25.06.2015

Niemand ist davor gefeit. Ein schwerer Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit – und schon ist alles anders als vorher. Manchmal können die Betroffenen nach einem Schicksalsschlag nicht mehr für sich selbst entscheiden. Die Entscheidungen über Vermögen, aber auch über gesundheitsrelevante Bereiche werden dann von anderen getroffen. Und dies sind nicht zwangsläufig die eigenen Verwandten oder Freunde. Das Gesetz sieht hier nämlich eine andere Regelung vor.
Was passiert ohne Vollmacht?
Kann ein deutscher Staatsbürger nicht mehr selbst über die eigenen Angelegenheiten entscheiden, so muss ein Vertreter bestimmt werden. Doch dieser stammt nicht automatisch aus dem eigenen Familien- oder Freundeskreis. In erster Linie hat der Staat hier die Vertretungsbefugnis. Das zuständige Betreuungsgericht bestimmt in diesem Fall einen Betreuer. Dies ist in der Regel ein Fremder, der beispielsweise beim Staat angestellt ist. Betreuer aus dem eigenen Freundes- und Familienkreis können nur dann die Vertretung übernehmen, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Diese muss wiederum den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um auch gerichtlich anerkannt zu werden. Eine Beratung durch einen Experten ist daher dringend angeraten.

Für viele Menschen ist es kaum vorstellbar, dass man alle Entscheidungen über das eigene Leben, die Gesundheit, die Vorsorge und auch das eigene Vermögen in die Hände einer fremden Person legt. Ihnen ist häufig lieber, wenn die Entscheidungen von einer Person aus ihrem engen Familien- oder Bekanntenkreis für sie getroffen werden, wenn sie einmal nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Natürlich tauchen bei der Erstellung einer Vollmacht viele Fragen auf, die geklärt werden müssen. Die Plan F Finanzdienstleistungen GmbH bietet Dienstleistungen für die Vollmacht hinsichtlich des Vermögens, der Vorsorge, Patientenverfügungen und Unternehmerverfügungen an.
Professionelle Beratung zur Vollmacht bei Vermögen
Bei der Erarbeitung einer Vollmacht sollten keine Fehler geschehen, damit die Wirksamkeit des Schriftstücks nicht beeinträchtigt wird. Gleichzeitig sollte auch die jeweilige individuelle Situation des Vollmachtgebers berücksichtigt werden. Von der Betreuungsverfügung über die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht bis hin zur Sorgerechtsverfügung bietet die Plan F Finanzdienstleistungen GmbH den Menschen, die sich die Entscheidungsmacht auch dann noch erhalten möchten, wenn sie einmal selbst nicht mehr entscheiden können sollten, alle notwendigen Dienstleistungen an.
Plan F unterstützt Sie einfach und unkompliziert: Die Mitarbeiter des Unternehmens informieren ihre Kunden über die Möglichkeiten, welche Wünsche und Vorstellungen diese in ihre Vollmachten einfließen lassen können. Kooperierende Rechtsanwälte übernehmen die Ausfertigung und inhaltliche Überprüfung sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung der Wünsche und Vorstellungen. Bei diesen Anwälten handelt es sich um selbstständige, in eigener Kanzlei tätige Rechtsanwälte.