Es kann viele Motivationen und Arten für eine Stiftungs-Gründung geben, beispielsweise eine testamentarisch vollstreckte Stiftung. Dies bedeutet, dass die Stiftung erst dann eingerichtet wird, wenn das Testament eingetreten ist. Eine Stiftung ist eine Organisation, welche einen bestimmten Zweck verfolgt. Das Ziel oder die Aufgabe der Stiftung wird dabei vom Gründer bzw. Stifter bestimmt. Dieser Zweck ist meist gemeinnützig; dies ist allerdings kein Zwang.
Gutes im Sinn
Stiftungen können andere fördern und unterstützen oder eigene Vorhaben starten, um eigene Zielsetzungen zu verfolgen. Es gibt Stiftungen, welche zeitlich begrenzt agieren (Verbrauchsstiftungen), bis ihr Vermögen aufgebraucht ist, und solche, die für die Ewigkeit gegründet werden. Auch gibt es eine Unterscheidung zwischen national und international agierenden Stiftungen. Die Satzung einer Stiftung bestimmt, wie die Stiftung und ihre Vertreter agieren und wie die Ziele erreicht werden sollen.
Auch wird hier ein Vorstand festgelegt, welcher die Organisation vertritt. Die Abgrenzung zu einem Verein besteht darin, dass ein Verein Mitglieder hat, Stiftungen hingegen nicht. Sie unterliegen der sogenannten Stiftungsaufsicht, die vom Staat geführt wird. Es gibt verschiedene Rechtsformen, die eine Stiftung annehmen kann. Außer kirchlichen Stiftungen ist die gängigste Form die Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Diese steht unter staatlicher Aufsicht, welche den Bestand der Stiftung und die Verfolgung des Willens des Stifters sichert. Dieser Wille wird in der Satzung der Stiftung festgelegt und kann im Nachhinein nicht verändert werden. Eine Treuhandstiftung hingegen benötigt nach Stiftungsgründung keine feste Satzung, sodass es keine festgelegte Gliederung geben muss. Wenn Sie ein eher geringes Kapital zur Gründung bereitstellen können, ist eine solche Stiftung die beste Lösung für Sie. Der Treuhänder übernimmt viele Aufgaben und die Verwaltung, sodass Sie Verwaltungskosten einsparen. Allerdings besitzt der Treuhänder dann auch Ihr Eigentum und kann dieses frei verwalten. Eine Stiftungs-GmbH bietet im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen ein hohes Maß an Flexibilität; jedoch eignet sie sich nicht, wenn Sie ein unveränderliches Ziel dauerhaft erfüllen wollen. Sie haben hier die Möglichkeit, die Satzung jederzeit zu verändern, benötigen allerdings wie bei jeder GmbH ein Startkapital von 25.000,00 Euro. Noch mehr Freiraum bietet ein Stiftungsverein. Für einen solchen Verein benötigen Sie zur Gründung lediglich mindestens 7 Mitglieder, ein festes Startkapital gibt es nicht. In diesem Fall ist auch nicht die Stiftungsaufsicht, sondern das Finanzamt für Ihren Verein zuständig. Mit einem Stiftungsverein ist es allerdings noch unwahrscheinlicher, einen festen Zweck dauerhaft verfolgen zu können.
Jeder kann Stiftungen gründen
Grundsätzlich kann jede Person eine Stiftung gründen, sofern sie die Volljährigkeit erreicht hat. Auch juristische Personen, zum Beispiel rechtsfähige Vereine, haben das Recht, eine Stiftung zu gründen. Weitere Voraussetzungen sind nicht vorgegeben. Stiftungen lassen sich durch ein sogenanntes Stiftungsgeschäft gründen. Dabei verpflichten Sie sich, ein im Stiftungsgeschäft präzise festgehaltenes Vermögen auf die Stiftung zu übertragen. Die Gründung Ihrer Stiftung muss im nächsten Schritt von Ihrer Stiftungsbehörde staatlich anerkannt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde, welche die Anerkennung für Ihre Stiftung übernimmt, richtet sich nach dem Sitz, den Sie für Ihre Stiftung wählen bzw. von dem aus Sie die Stiftung leiten wollen. Zuvor sollten Sie sich über den Zweck Ihrer Stiftung, sowie die Stiftungssatzung und das Stiftungskapital vollkommen im Klaren sein. Sobald die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde erfolgt ist, erlangt Ihre Stiftung den Status einer juristischen Person – und ist damit rechtskräftig.
Dieser Newsletter hat sich nun ausführlich mit einem Thema beschäftigt, dass zwar in die dunkle Jahreszeit mit dem Trauermonat November, der uns Buß- und Bettag Allerheiligen, Totensonntag und Allerseelen beschert, passt – doch das Thema Tod bekümmert.
Deshalb sei an dieser Stelle daran erinnert, dass jedem Sterben zunächst einmal eine gute Erntezeit vorausgeht.
Je älter ich werde, je mehr ich in den Herbst des Lebens komme, umso mehr habe ich das Gefühl von Ernte. Ich kann ernten und leben, einsetzen und nutzen, was ich im Leben gelernt, erfahren, erarbeitet und geschenkt bekommen habe. Unser Leben ist ein Wachsen und Reifen. Dass es nach einem bunten Lebenssommer einmal Herbst wird und wir auf eine Ernte zugehen, ist also nicht traurig. Nur eines wäre furchtbar: Wenn es Herbst wird, – und es ist nichts gewachsen. Ein Herbst ohne Ernte und Früchte ist traurig. Ein Mensch in seinem Herbst, der nicht weiser, erfahrener, gelassener und ruhiger geworden ist, das ist traurig. Ein Leben aber, das zur Frucht gewachsen und vollendet ist, ist erfüllte Zeit. Erntezeit, Freudenzeit. Dankeszeit, Lebenszeit.
(nach Spilling-Nöker)