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Estate Planning

Nachlassplanung | Unternehmensnachfolge | Generationenplanung

Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Die Erbschaftsfrage sollte deshalb im Gespräch mit Ihrem Plan F Spezialisten kein Tabu-Thema sein.

Zertifizierte Estate Planner (Frankfurt School of Finance):

Tilmann Speck
Dipl.-Volkswirt

Ralf Scholl
Jurist

Die Planung der Vermögensnachfolge geht weit über rein steuerliche oder rechtliche Aspekte hinaus. Hier werden ganzheitlich und umfassend auch die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs geplant und gemanagt. Unsere Estate Planner haben fundierte Kenntnisse über die Planung der Vermögensnachfolge, des Vermögenstransfers und der Vermögensgestaltung im privaten und unternehmerischen Bereich, im Inland wie im Ausland. Sie kennen die erb-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Implikationen.

Diese Expertise in der vernetzten Betrachtung des Vermögensübergangs hilft ihnen, Analysen durchzuführen und Problemlösungen zu erarbeiten, die das Ziel haben, Vermögen zu erhalten. Unsere Experten für das Nachlass- und Stiftungsmanagement verstehen sich als Schnittstelle zwischen Vermögensinhaber, Erben und die für die Umsetzung notwendigen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notare. Beratern wie Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Die Beratung in drei Schritten

1. Bestandsaufnahme

Im ersten Schritt schauen wir uns mit Ihnen Ihre wirtschaftliche und familiäre Situation an und klären vor allem die folgenden Punkte:

  • Art- und Umfang der Vermögenswerte ( Geld- und Wertpapiervermögen, Immobilienvermögen, Betriebsvermögen, Auslandsvermögen etc.)
  • Familiäre Situation: Ehegatte, minderjährige und volljährige Kinder, Eltern, Geschwister
  • Steuerliche Situation: Einkunftsarten, Steuerbelastung, Steuerklassen, Freibeträge
  • Vorhandene Strukturen, insbesondere Gesellschaften und Stiftungen
  • Vorhandene Verfügungen wie Testamente, Erbverträge, Eheverträge und Vollmachten

2. Zieldefinition

Im zweiten Schritt ermitteln wir die individuellen Ziele der Nachlassplanung. Mögliche Gestaltungsziele:

  • Schutz des Vermögens vor Zerschlagung durch familiäre Ereignisse wie Scheidungen oder Erbfälle
  • Versorgung des Ehegatten (und der Kinder/Enkelkinder)
  • Gerechte Verteilung und Ausgleich innerhalb der Erben
  • Sicherung des Familienfriedens

Wir verkaufen Ihnen keine Produkte von der Stange, sondern arbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihre konkreten Interessen heraus. Dabei muss insbesondere geklärt werden, wie weit Sie sowohl zu Lebzeiten als auch nach Ihrem Versterben die Kontrolle behalten wollen bzw. welche Entscheidungsfreiräume etwa Familienmitgliedern eingeräumt werden sollen. Hiervon hängt ab, welche Gestaltungsinstrumente in Ihrem Fall geboten sind.

3. Ergebnis & Gestaltung

Im dritten Schritt stellen wir Ihnen unsere Analysen und Ergebnisse und erarbeiten mit Ihnen die für Sie passenden Lösungsmöglichkeiten vor und kombinieren diese zu einem individuellen Gesamtkonzept.

Gestaltungs­möglich­keiten

  • Testamente: Mit letztwilligen Verfügungen können Sie nicht nur Ihre Erbfolge bestimmen und steuerlich optimieren. Mit der Bindungswirkung bei Ehegattentestamenten oder der Vor- und Nacherbschaft können Sie auch über ihren Erbfall hinaus den Verbleib von Vermögen verbindlich bestimmen.
  • Testamentsvollstreckungen: Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird. Gegebenenfalls kann der Vollstrecker neben der Abwicklung des Erbfalls auch für einen längeren Zeitraum die Verwaltung des Nachlasses übernehmen. Wir arbeiten in diesen Segment Hand in Hand mit zugelassenen Testamentsvollstreckern
  • Erbverträge, Pflichtteilsverzichte: Mit einem Erbvertrag erreicht man eine besonders starke erbrechtliche Bindung. Pflichtteilsverzichte von nahen Angehörigen sorgen dafür, dass sie in ihrer Testierfreiheit nicht durch Pflichtteile eingeschränkt werden und verhindern Streit.
  • Eheverträge: Mit Eheverträgen schützen Sie Ihr Vermögen nicht nur vor der Scheidung. Sie bieten auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (z.B. durch die Güterstands Schaukel).
  • Familiengesellschaften, Familienholding: Die Bündelung von privatem und betrieblichem Vermögen in einer KG, GmbH oder GbR, ausgestaltet als Familienpool bzw. Holding, bringt zahlreiche rechtliche und steuerliche Vorteile, um das Vermögen langfristig zu erhalten.
  • Vollmachten: Lebzeitige, transmortale und postmortale Vollmachten sind eine ideale Ergänzung zu den genannten Instrumenten, um auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben.

Unser Honorar im Bereich Nachlassplanung hängt von der Komplexität des Vermögens und der notwendigen Gestaltungsschritte ab. Eine Erstberatung kostet 280€ zzgl. Umsatzsteuer pauschal für Beratungen bis zu einer Stunde.