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Richtig vererben – aber wie?

von | 30.09.2015

 

(Quelle: Emnid-Umfrage)

Im Idealfall liegt ein Testament vor, das den Nachlass klar und eindeutig regelt. Ein Testament ist vor allem dann unerlässlich, wenn jemand mit der im Gesetz geregelten Reihenfolge beim Erben nicht einverstanden ist. Plan F berät bei der Gestaltung eines Testamentes und vermittelt einen kompetenten Notar, der es schlussendlich aufsetzt und den letzten Willen an das Amtsgericht zur Aufbewahrung weiterleitet. Der Erblasser kann das Testament zwar auch selbst schreiben, aber dies muss von der ersten bis zur letzten Zeile unbedingt handschriftlich geschehen. Das Testament muss unterschrieben sein, am besten mit vollständigem Namen und Datum. Auch die Erben sollte der Verfasser mit vollständigem Namen nennen, am besten mit Geburtsdatum. Wer seinen letzten Willen ändert, sollte ältere Versionen vernichten. Ein gemeinschaftliches Testament dürfen nur Eheleute und gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner schreiben. Ändern können sie es nur gemeinsam. Sind sie sich nicht einig, hilft Plan F und der involvierte Notar weiter. Jeder Partner kann für sich allein widerrufen. Ist einer der beiden gestorben, hat der andere keine Möglichkeit mehr, den darin verfügten letzten Willen zu ändern. Einzige Ausnahme: Die beiden Partner haben sich die Befugnis dazu eingeräumt. „Das Erbrecht ist sehr komplex und jeder Einzelfall braucht eine maßgeschneiderte Lösung. Wir nehmen uns die Zeit, genau zu prüfen, was die notwendigen Schritte sind“, so Speck.