VOLLMACHTEN
WARUM SOLL ICH VOLLMACHTEN ERSTELLEN LASSEN?
Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich.
Durchschnittliche Angaben
RECHTSANWÄLTE
Vorsorgevollmacht › Patientenverfügung › Betreuungsverfügung › Persönliche Beratung
400 – 800 €
Abrechnung nach Stundensatz
Durchschnittliche Angaben
NOTARE
Vorsorgevollmacht › Patientenverfügung › Betreuungsverfügung › Persönliche Beratung
600 – 1300 €
Abrechnung nach Stundensatz
Partnerpreis pro Person
PLAN F
Vorsorgevollmacht › Patientenverfügung › Betreuungsverfügung › Persönliche Beratung
199,00 €
inklusive Mehrwertsteuer
BESTEHT AUTOMATISCHE VERTRETUNGSMÖGLICHKEIT?
Leider nein. Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt
DIE LÖSUNG
Geben Sie Ihre Betreuung und die Entscheidungen über Ihre Gesundheit, Ihr Vermögen und Ihre Unterbringung nicht aus der Hand. Bevollmächtigen Sie die Personen, denen Sie vertrauen!
Lassen Sie sich von kooperierenden Rechtsanwälten in Zusammenarbeit mit der Plan F einfach und sicher Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellen.
SO EINFACH UND SICHER GEHT’S
Plan F unterstützt Sie einfach und unkompliziert:
Ihr Ansprechpartner informiert Sie über die Möglichkeiten welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Ihre Vollmachten mittels unserer Software Prokura 2.0 einfließen lassen können.
Kooperierende Rechtsanwälte übernehmen die Ausfertigung, inhaltliche Überprüfung, sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.
Dies sind selbständige, in eigener Kanzlei tätige, Rechtsanwälte.
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, kann man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln lassen. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen.
› Sie bestimmen Ihre persönliche Vertrauensperson.
Patientenverfügung
Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Nutzen Sie unseren Service, um Ihre Vorstellungen zu formulieren.› Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.
VORSORGEVOLLMACHT
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.
› Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen.