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VOLLMACHTEN

WARUM SOLL ICH VOLLMACHTEN ERSTELLEN LASSEN?

Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbstbestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das »Ob« und »Wie« bzgl. Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich.

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Durchschnittliche Angaben

RECHTSANWÄLTE

400 – 800 €

Abrechnung nach Stundensatz

Durchschnittliche Angaben

NOTARE

600 – 1300 €

Abrechnung nach Stundensatz

Partnerpreis pro Person

PLAN F

199,00 €

inklusive Mehrwertsteuer

BESTEHT AUTOMATISCHE VERTRETUNGS­MÖGLICHKEIT?

Leider nein. Gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt

DIE LÖSUNG

Geben Sie Ihre Betreuung und die Entscheidungen über Ihre Gesundheit, Ihr Vermögen und Ihre Unterbringung nicht aus der Hand. Bevollmächtigen Sie die Personen, denen Sie vertrauen!
Lassen Sie sich von kooperierenden Rechtsanwälten in Zusammenarbeit mit der Plan F einfach und sicher Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen und Vorsorgevollmachten erstellen.

SO EINFACH UND SICHER GEHT’S

Plan F unterstützt Sie einfach und unkompliziert:
Ihr Ansprechpartner informiert Sie über die Möglichkeiten welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Ihre Vollmachten mittels unserer Software Prokura 2.0 einfließen lassen können.

Kooperierende Rechtsanwälte übernehmen die Ausfertigung, inhaltliche Überprüfung, sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.

Dies sind selbständige, in eigener Kanzlei tätige, Rechtsanwälte.

BETREUUNGS­VERFÜGUNG

Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, kann man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im eigenen Sinne regeln lassen. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung werden genau geregelt und somit nicht dem Zufall überlassen.

› Sie bestimmen Ihre persönliche Vertrauensperson.

Patienten­verfügung

Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Nutzen Sie unseren Service, um Ihre Vorstellungen zu formulieren.

› Setzen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht um.

VORSORGE­VOLLMACHT

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.

› Regeln Sie die Dinge so, wie Sie es wünschen.

UNTERNEHMER­VOLLMACHT

Sie sind selbständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie und Ihren Geschäftspartnern sowie Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl ca. 70% der deutschen Unternehmen sogenannte Ein-Mann-Betriebe sind, haben nur ca. zehn Prozent der Unternehmer durch Vorsorgevollmachten für den Ausfall des »Chefs« vorgesorgt. › Entscheiden Sie, wie Ihr Unternehmen weitergeführt wird. Und vor allem von wem.

SORGERECHTS­VERFÜGUNG

Leider passiert es tagtäglich, dass Menschen durch einen Unfall oder andere Unglücksfälle aus dem Leben gerissen werden. Und nicht selten befinden sich unter den Opfern auch Eltern oft noch kleiner Kinder. In einem solchen Fall stellt sich dann natürlich die Frage nach deren Verbleib, und wer nun für sie verantwortlich ist und sich um sie kümmert.

SPRECHEN SIE MIT UNS! WIR HELFEN IHNEN!